Pikettentschädigung Hebammen

Im Kanton Zürich bestand eine unklare Situation betreffend der Pikettentschädigung der freipraktizierende Hebammen. Aufgrund einer Anfrage der Kantonsrätinnen Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten und Elisabeth Pflugshaupt, Gossau wurde die Situation im Kanton analysiert und der Regierungsrat musste Stellung nehmen zu einer pauschalen Pikettentschädigung für freipraktizierende Hebammen. In seiner Antwort erläutert der Regierungsrat, dass er keine Notwendigkeit für eine
zusätzliche kantonale Unterstützung an Pikettentschädigungen von freipraktizierenden Hebammen sieht.

Die detaillierte Anfrage und die dazugehörigen Antworten finden Sie in untenstehendem Dokument.