Am Freitag, 5. Mai fand die diesjährige Mitgliederversammlung mit einem äusserst bereichernden Austausch mit den Beleghebammen Yvonne Max, Janine Meile und Amela Kadiric-Bulijna statt. Daraus resultiert ist eine Anfrage an den Kantonsrat Zürich unter dem Titel «Beleghebamme als Erfolgsmodell – aber wer bezahlt die Rechnung».
Was ist eine Beleghebamme?
Eine Beleghebamme ist eine Hebamme, die Frauen während der Schwangerschaft, während der Geburt im Spital und danach im Wochenbett zu Hause betreut. Somit steht den Frauen eine vertraute Hebamme in allen Phasen rund um die Geburt zur Seite.
Die Arbeit als Beleghebamme ist sehr vielfältig. Sie umfasst den ganzen Betreuungsbogen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett– und Stillzeit. Die interprofessionelle Zusammenarbeit mit FachärztInnen der Gynäkologie, Anästhesie, Neonatologie, Pädiatrie, Psychiatrie, Hämatologen und z. T. auch der inneren Medizin. Die Frauen werden in physiologischen und komplexen geburtshilflichen Situationen betreut und begleitet. Beleghebamme sein heisst, in Beziehung sein mit werdenden Eltern, in Abrufbereitschaft sein bei Problemen in der Schwangerschaft, für die Geburt und für die ganze Wochenbettzeit (bis zum 56. Tag nach der Geburt, ggf. darüber hinaus) und dies rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr. Mit dem Angebot verpflichtet sich eine Beleghebamme, diese Dienstleistungen anzubieten und für die Zeit abrufbereit zu sein.
Die Beleghebamme betreut die Frauen in der Gebärabteilung eines Spitals individuell und 1:1. Frauen sind mit einer kontinuierlichen Betreuung durch Hebammen zufriedener (Sandall, Soltani, Gates, Shennan, & Devane, 2016).
Damit dies möglich ist, schliessen Beleghebammen mit Spitälern Verträge ab. Die Verträge umfassen Schwangerschaftsbetreuung, Geburt und Wochenbett sowie die Pikettentschädigungen. Teilweise müssen Kosten von den Eltern selber übernommen werden.