Entscheid des Kantonsrates Zürich

Auf politischer Ebene wurde im Kanton Zürich im Jahr 2021 die neue Spitalplanung 2023 mit dem entsprechenden Versorgungsbericht in die Vernehmlassung an beteiligte Akteurinnen und Akteure geschickt. Die IG NGH konnte sich mit einer eigenen Stellungnahme positionieren. Dabei war ihr wichtig, dass der Leistungsauftrag für die hebammengeleitete Geburtshilfe im Spital oder auf dem Areal des Spitals und derjenige für Geburtshäuser übereinstimmen. Obwohl von den Einwendungen nichts Wesentliches aufgenommen wurde, uns hat dabei besonders interessiert, dass auch in Geburtshäusern Frauen mit einem Status nach einem operativen Eingriff am Uterus im Geburtshaus gebären können, sind wir überzeugt, dass die Entwicklung des Angebots der hebammengeleiteten Geburtshilfe nun besser in den kantonalen Vorgaben verankert ist.

Ein grosser Dank geht hier an Monika Wicki und an Judith Stofer, die sich ins Zeug gelegt haben, zusammen mit weiteren Politikern aus unterschiedlichsten Parteien!